Die Krankenversicherung

Aufgaben der Krankenversicherung

Die Krankenversicherung sichert finanziell ab, wenn Krankheit, Mutterschaft oder Pflegebedürftigkeit eintreten.
Sie übernimmt Kosten für Behandlung, Vorsorge, Früherkennung und Rehabilitation.

Leistungen

Versicherte haben Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen, darunter:
Arzt- und Zahnarztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankengeld.

Gesetzliche Grundlagen & Träger

Rechtsgrundlage ist das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Träger sind AOK, BKK, IKK und Ersatzkassen.
Versicherte können frei zwischen den Kassen wählen.

Einschränkungen

Nicht alle Leistungen sind vollständig abgedeckt.
Zahnersatz, Brillen und rezeptfreie Medikamente müssen teilweise selbst bezahlt werden.
Auch Fahrkosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen.

Pflichtversicherung

Pflichtversichert sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose.
Ehepartner und Kinder können beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert werden.

Zuzahlungen

Patienten beteiligen sich mit Zuzahlungen an den Kosten – z. B.
10 % (mind. 5 €, max. 10 €) bei Medikamenten oder 10 € pro Krankenhaustag.
Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Einkommens (1 % bei chronisch Kranken).